Prüfung und Wartung von Brandschutztüren, Brandschutztoren und Feststellanlagen
Brandschutztüren sind als Feuerschutzabschlüsse wichtiger Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie sichern Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer. Die Ausbreitung eines Feuers wird so verzögert und es steht mehr Zeit für die Flucht und Rettung aus einem brennenden Gebäude zur Verfügung
Brandschutztüren sind immer selbstschließend und dürfen auch nicht durch Türkeile o.ä. offengehalten werden. Sollen Brandschutztüren im Normalfall offenstehen, können sie mit einer Feststellanlage ausgestattet werden.
Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden, da von ihrer Funktionsfähigkeit im Ernstfall das Leben von Menschen abhängen kann.
Wir als Fachbetrieb für den Brandschutz übernehmen die Brandschutztüren Prüfung und Wartung, sowie die Wartung Ihrer Feststellanlagen deutschlandweit. Sprechen Sie uns an!
Jetzt Termin vereinbarenWie funktioniert eine Feststellanlage (FSA)?
Brandschutztüren sind selbstschließend und müssen immer geschlossen gehalten werden, weil sie nur so die Ausbreitung eines Brandes verhindern können. Türschließer sorgen dafür, dass eine Brandschutztür, nachdem sie geöffnet wurde, von selbst wieder ins Schloss fällt.
Soll eine Brandschutztür im Regelbetrieb offenstehen, wie es z.B. aus praktischen Gründen oder aufgrund von Anforderungen an die Barrierefreiheit der Fall sein kann, muss eine Feststellanlage (FSA) installiert werden. Diese hält die Tür offen, indem sie den Schließmechanismus kontrolliert außer Kraft setzt. Im Falle eines Brandes sorgt die Feststellanlage dafür, dass die Tür wieder automatisch geschlossen wird.
Dafür verfügt die Feststellanlage über verschiedene Komponenten:
- Brandmelder
- Stromversorgung
- Feststellvorrichtung
- Auslösevorrichtung
Alle Komponenten greifen ineinander und müssen selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt einwandfrei funktionieren. Dafür sorgt eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Feststellanlagen.
Brandschutztüren und Feststellanlagen – Pflichten des Betreibers
Der Eigentümer bzw. der Betreiber von Brandschutztüren und Feststellanlagen ist dafür verantwortlich, dass diese Einrichtungen regelmäßig geprüft, gewartet und instandgehalten werden. Die regelmäßige Prüfung und Wartung wird im Prüfprotokoll festgehalten.
Eine Prüfung auf Funktionsfähigkeit von Brandschutztüren mit Feststellanlagen muss einmal monatlich durch den Betreiber erfolgen. Die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung und Instandhaltung ist in der Regel einmal jährlich erforderlich.

Wer darf die Brandschutztüren und Feststellanlagen Wartung durchführen?
Die Brandschutztüren / Feststellanlagen Wartung darf ausschließlich durch Sachkundige durchgeführt werden. Wir als Brandschutzunternehmen verfügen über entsprechend ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis und können daher die Brandschutztüren Wartung sowie die Wartung von Feststellanlagen anbieten. Zu unserem Service gehört selbstverständlich auch die Instandhaltung bzw. Reparatur von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen.
Wie läuft die Wartung von Brandschutztüren ab?
Die Brandschutztüren Wartung muss immer genau nach der Instandhaltungs- und Wartungsanleitung des Herstellers erfolgen, daher ist es wichtig, dass der Betreiber diese Dokumente vorweisen kann. In der Wartungsanleitung sind alle notwendigen Wartungsarbeiten aufgeführt.
Sollten wir bei der Wartung feststellen, dass einzelne Komponenten nicht mehr einwandfrei funktionieren, reparieren wir diese sofort. Die Wartung und alle im Rahmen dieser durchgeführten Arbeiten dokumentieren wir im Anschluss an die Wartung im Prüfprotokoll.
Brandschutztüren und Feststellanlagen – Prüfung und Wartung deutschlandweit
Als qualifizierter Fachbetrieb für den Brandschutz verfügen wir über die nötige Sachkunde und übernehmen die Prüfung und Wartung von Brandschutztüren mit oder ohne Feststellanlagen deutschlandweit. Wenn Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten oder vereinbaren Sie direkt einen Wartungstermin.
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